I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Ingo Cordes und/oder seine(n) Assistenten durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
3. Ausschließlich Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.
5. Definitionen:
a. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist usw.).
b. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
c. Fotograf meint Ingo Cordes und/oder seinen Assistenten und/oder Mitarbeiter.
6. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen Mittel sowie der künstlerisch- technischen Gestaltung frei. Anregungen und Motivwünsche der Auftraggeber sind für den Fotografen unverbindlich und werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
8. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er den Auftraggebern bei Abschluss der Produktion zur Abnahme als Daten-DVD vorlegt.
9. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an die Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
2. Der Fotograf als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen, sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
3. Sofern die Veröffentlichungsoption gewählt wurde, wird der Fotograf im Rahmen der üblichen Sorgfalt darauf achten, dass weder dem Brautpaar noch den Gästen ein Schaden durch die Veröffentlichung der Fotos zugefügt wird. Für Erfüllungs- und oder Verrichtungsgehilfen sowie andere Dritte derer sich der Fotograf in diesem Zusammenhang bedient, wird nicht gehaftet.
4. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber den Fotografen von der Haftung vollumfänglich freistellen.
III. Übertragung von Nutzungsrechten
1. Der Fotograf überträgt den Auftraggebern jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos. Dieses einfache Nutzungsrecht beinhaltet ausschließlich die private, nichtkommerzielle Nutzung. Jede Veränderung und/oder Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z.B. andere Dienstleister, die mit den Bildern werben möchten), welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Die gemäß dieser Ziffer III. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
3. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
4. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG. Die Menge wird vertraglich vereinbart, die Vorauswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.
IV. Vergütung und Rechnungsstellung
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß den angebotenen Hochzeitspaketen berechnet. Über das jeweils gebuchteHochzeitspaket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
2. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Hochzeitspakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.
3. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 6 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter CDs/ DVDs oder anderer Datenträger Eigentum des Fotografen.
4. Sofern die Auftraggeber Rabattmöglichkeiten gemäß der Preisliste nutzen sind diese nur wirksam vereinbart, wenn die Zahlung innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgt. Ansonsten gilt der reguläre Preis gemäß Preisliste als vereinbart.
V. Rücktritt
Die Auftraggeber haben das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten. Maßgeblicher Zeitpunkt für die wirksame Erklärung des Rücktritts ist der Eingang einer schriftlichen Erklärung per Post an den Fotografen unter der o.a. Anschrift. Der guten Ordnung halber wird darauf hingewiesen, dass eine Rücktrittserklärung per E-Mail nicht der Schriftform genügt.
Im Falle eines Rücktritts durch die Auftraggeber gelten bezüglich der Vergütungsansprüche des Fotografen die gültigen gesetzlichen Regelungen.
VI. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden, gleich welcher Art haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben.
2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Hochzeitspaketes.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
4. Sollte es kurzfristig aufgrund den oben genannten Umständen höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
VII. Datenschutz und Schlussbestimmungen
1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass ihre zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei allen Veröffentlichungen zu Werbezwecken werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares publiziert.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist Schwetzingen, Deutschland, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
AGB Version 1/2012